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Gasleitungssanierung Wie können wir ihnen weiterhelfen?

Undichte Gasleitungen müssen unverzüglich fachmännisch repariert werden. Doch das ist leichter gesagt als getan. In Gebäuden liegen die Leitungen oft unter Putz oder sind in Ins­tallationsschächten verbaut, sodass umfangreiche Baumaßnahmen notwendig werden. Bei einer stückweisen oder kompletten Instandsetzung bedeutet das in der Regel einen ziemlichen Flurschaden im ganzen Gebäude. An frei zugänglichen Gasleitungen kann man mit schaumbildenden Mitteln oder Gas-Spürgeräten das Leck schnell beseitigen. Bei Leitungen mit Unterputz, in Installationsschächten oder Installationskanälen, sieht das schon anders aus.

Wer hier durch Erneuerung von Leitungsteilen reparieren will, muss den Leitungsverlauf suchen und freilegen. Das bedeutet zwangsläufig einen Gebäudeschaden verursachen zu müssen. Neben den Reparaturkosten entstehen dem Hausbesitzer weitere finanzielle Belastungen. Von Lärm, Schmutz und Staub ganz zu schweigen.

Die Möglichkeit undichte Leitungen von innen durch Innenabdichtung reparieren zu können ist die perfekte Alternative. Dabei wird eine Abdichtungsflüssigkeit, eine Kunststoff-Dispersion, in die Leitung eingefüllt und mit Druck beaufschlagt. Während einer Verweildauer des Mittels in der Leitung drückt es sich in die Kapillaren der undichten Gewindeverbindungen.

Wird die Dispersion dann wieder aus der Leitung abgelassen und diese gereinigt, wird das in die Kapillaren der Gewinde eingedrungene Mittel nicht entfernt. Es verbleibt in diesen engen Kanälen. Dadurch sind die Gewindeverbindungen wieder dicht. Das ist einfach dargestellt, was bei einer Innenabdichtung durch uns passiert.

Eine Innenabdichtung ist keine nachträgliche Korrosionsschutzmaßnahme. Und es ist auch nicht möglich, Korrosionsschäden an Gasleitungen damit abzudichten. Löcher in der Leitung steht die Abdichtungsdispersion hilflos gegenüber. Sollte es solche Stellen geben, werden wir lediglich lokale Teilstücke der Leitung tauschen, was den Gesamtaufwand aber in Summe erheblich reduziert.

Als Betreiber einer „haustechnischen Anlage“ sind Sie verpflichtet, nach § 823 BGB Vorkehrungen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit Ihrer Anlage zu treffen. Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages übernimmt jeder Gas-Kunde die Verantwortung für seine Hausgasleitung ab Übergabepunkt. Seit Juni 2008 hat der Gesetzgeber die Prüfung von Gasleitungen alle 12 Jahre zur Pflicht gemacht. Dies umfasst Prüfung der Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit durch eine Druckprüfung einer Fachfirma, was wir gerne für Sie fachmännisch übernehmen. Im Rahmen jährlicher Wartungsvertrages führen wir auch laufend die Sicht und Geruchskontrolle mithilfe eines professionellen Gasdetektors durch.

Die Prüfungs- und Informationspflicht des Vermieters gegenüber Ihren Mietern ist in der neuesten Fassung der DVGW/TRGI 2018 geregelt. Nach erfolgter Prüfung der Gasleitung innerhalb des Gebäudes erhalten Sie von uns einen detaillierten Prüfbericht, welcher den Zeitpunkt, den Umfang und die Art der Prüfung beinhalten. Auftretende Mängel mit notwendigen Maßnahmen werden ebenfalls aufgeführt.

Diese Dokumentation ist unerlässlich, um im Schadensfall nachzuweisen, dass Sie als Hausbesitzer oder Verwalter Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Durch uns bleibt Ihre Gasleitung unbeschränkt gebrauchsfähig und vor allem sicher!

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